der schutzvertrag bzw. die übernahmevereinbarung

Dieser Schutzvertrag dient als Absicherung für die zukünftigen Besitzer und auch für uns.

 

Kurze Erläuterung zu den wichtigsten Punkten:

  • Unkastrierte Katzen müssen schnellstmöglich kastriert und die Kastrationsbestätigung an uns geschickt werden.
  • Wir wollen nicht, dass die von uns liebevoll aufgepäppelten Katzen ausgesetzt, an den nächstbesten verschenkt oder grundlos getötet werden.

    Deshalb nehmen wir von uns vermittelte Katzen immer zurück, auch wenn es in 10 Jahren ist.

  • Wenn Katzen direkt weitergegeben werden und sie es am neuen Platz genauso gut haben, ist es natürlich kein Problem. Im Gegenteil. Mit den neuen Besitzern wird wieder ein Vertrag gemacht, der natürlich unentgeltlich ist.
  • Gemeinsam vermittelte Katzen dürfen nicht getrennt werden; im Fall von einer Trennung z. B. sollen die Katzen nicht auseinandergerissen werden und darunter leiden, weil jeder "seine" Katze mitnehmen möchte.
  • Nicht in Einzelhaltung abgegebene Katzen dürfen auch in Zukunft nicht alleine gehalten werden; vor allem in Wohnungshaltung wären soziale Katzen arm, wenn sie nach dem Tod des Kumpels keinen passenden neuen bekommen. Es kommt natürlich immer auf die Gegebenheiten und das Alter an und muss nicht am nächsten Tag sein. Wir wissen, dass die Suche nach einem passenden Partner nicht von heute auf morgen geht.

 

 

Kontakt:

Notfälle, Streunerkatzen

0660 34 23 579

 

 

Bei dringenden Meldungen bitten wir um eine Nachricht (SMS, WhatsApp, Mail, Mobilbox)!

 

Spendenkonto:

Tierschutzverein Wildcatz

AT06 3418 0000 0173 0613

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Vereinssitz: 4550 Kremsmünster ZVR-Nummer: 869405429